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Insektenschutzgitter in Mietwohnungen – was ist erlaubt?

18. Juli 2022

Insekten sind vor allem im Sommer ein Problem: Öffnet man mittags die Fenster, schwirren Mücken, Wespen oder andere Insekten plötzlich in der Wohnung herum. Das ist besonders für Allergikerinnen und Allergiker, bei denen ein Stich lebensgefährlich werden kann, ein Problem. Möchte man abends frische Luft in die Wohnung lassen, wacht man am nächsten Morgen oftmals mit Schnaken-Stichen auf. Im Herbst machen es sich dann schließlich Spinnen in der Wohnung bequem. Insekten können das Leben in Mietwohnungen erschweren. Wer ein eigenes Haus besitzt, hat es leichter – das Anbringen von Fliegengittern ist problemlos möglich. Mieterinnen und Mieter hingegen riskieren rechtlichen Ärger, wenn sie unerlaubt Insektenschutzgitter anbringen. Eine Absprache mit allen Beteiligten ist hier ratsam.

 

Wie ist die Rechtslage?

Grundsätzlich gilt: Soll das Insektenschutzgitter in der Mietwohnung am Rahmen von Fenstern oder Türen festgeschraubt oder gebohrt werden, muss die Vermieterin oder der Vermieter vorab zustimmen. Wird ein Fenster oder ein Türrahmen ohne Genehmigung angebohrt, drohen den Mieterinnen und Mieter rechtliche Konsequenzen wegen Sachbeschädigung. Möglicherweise muss die Wiederinstandsetzung oder der komplette Fenster- oder Türenaustausch aus der eigenen Tasche gezahlt werden – das kann teuer werden! 

Doch auch, wenn das Fliegengitter keine Löcher hinterlässt, kann die Vermieterin oder der Vermieter die Montage untersagen. Der Grund: Vermieterinnen und Vermieter haben das Recht, alle Veränderungsmaßnahmen, die das einheitliche Gesamtbild des Mietshauses verändern, zu untersagen. Ein Fliegengitter verändert streng genommen das Erscheinungsbild des Hauses. Je nach Hausverwaltung kann dies ein Grund sein, die Anbringung eines Insektenschutzgitters in einer Mietwohnung zu verbieten. 

 

Welche Insektenschutzgitter sind einsetzbar?

Wird die Erlaubnis zum Anbohren des Insektenschutzgitters in der Mietwohnung nicht erteilt, besteht noch die Möglichkeit, das Fliegengitter bohrfrei zu montieren. So können beispielsweise die meisten Insektenschutzelemente mit Hilfe einer Klebemontage oder als Spannvariante angebracht werden. Es ist darauf zu achten, dass der Kleber keine Verfärbungen zurücklässt, denn das könnte ebenfalls zu Problemen mit der Hausverwaltung führen. Klären Sie das aber bitte unbedingt beim Aufmaßtermin vor Ort oder im telefonischen Beratungsgespräch mit Ihrem Insektenschutzexperten. 

Als Insektenschutzgitter in Mietwohnungen eignen sich zudem Fliegengitter mit einem Spannrahmen. Diese werden mit kleinen Metallhäkchen in die Fensteröffnung eingesetzt. Bei dieser Montageart kann das Insektenschutzgitter ein- und ausgehängt werden, ohne das Fenster zu beschädigen.

 

Wie überzeugt man die Hausverwaltung?

Im Gespräch mit der Vermieterin oder dem Vermieter gilt es, sie von den Vorteilen eines Insektenschutzgitters zu überzeugen. Ein gutes Argument ist dabei die Wertsteigerung der Mietwohnung. Ein Fliegengitter wird auch für die nächsten Mieterinnen und Mieter den Wohnkomfort erhöhen. Wird ein hochwertiges Insektenschutzgitter in der Mietwohnung eingebaut, hält es viele Jahre die Insekten draußen – so hat die Hausverwaltung auch für nachfolgende Wohnungsinhaberinnen- und Inhaber das Insektenproblem gelöst.